Krypto-Mining in Tschechien: Steuern, MwSt., Gewerbe und Gesetze

Krypto-Mining ist in Tschechien legal, und Sie brauchen dafür keine Lizenz der Tschechischen Nationalbank (ČNB). Nach Auslegung der Generalfinanzdirektion (GFŘ) wird Einkommensteuer nicht im Moment des Schürfens fällig, sondern erst, wenn Sie die geschürften Coins verkaufen oder gegen Waren, Dienstleistungen oder eine andere Kryptowährung tauschen. Regelmäßiges Mining mit Gewinnabsicht ist eine unternehmerische Tätigkeit (Gewerbe, § 7 des Einkommensteuergesetzes), gelegentliches Mining fällt unter sonstige Einkünfte (§ 10). Die MwSt. bezieht sich nicht auf das Mining selbst.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 18. 10. 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Auslegung kann sich ändern, und jede Situation ist anders. Lassen Sie sich vor Abgabe der Steuererklärung oder Gewerbeanmeldung von einem Steuerberater beraten.
Zusammenfassung
- Das Schürfen eines Coins begründet laut GFŘ allein noch kein steuerpflichtiges Einkommen. Das Einkommen entsteht beim Verkauf gegen Kronen oder beim Tausch.
- Privatperson: regelmäßiges Mining = § 7 (Gewerbe, Sozialversicherung), gelegentliches = § 10. Steuersatz 15 %, über der gesetzlichen Grenze (für 2026 Bemessungsgrundlage 1.762.812 Kč) 23 %.
- Firma: Geschürfte Coins sind Eigenproduktion, bewertet zu Herstellungskosten; Steuer wird beim Verkauf gezahlt.
- Mining für eigene Rechnung unterliegt nicht der MwSt., daher hat ein Umsatzsteuerpflichtiger keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug für Miner und Strom, die zum Mining genutzt werden.
- Die europäische MiCA-Verordnung reguliert das Mining nicht. Sie betrifft Börsen, Wechselstuben, Verwahrung und Emittenten von Kryptowerten.
Ist Mining in Tschechien legal?
Ja. Kein Gesetz verbietet das Mining oder verlangt dafür eine besondere Genehmigung. Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und das tschechische Kryptowertegesetz regeln die Ausgabe von Kryptowerten und Dienstleistungen, die Firmen damit für andere erbringen – Handel, Tausch oder Verwahrung. Die Aufsicht darüber hat die ČNB.
Mining für den Eigenbedarf gehört nicht zu diesen Dienstleistungen. Vorsicht ist aber geboten, sobald Sie für andere Coins tauschen oder deren Mittel verwalten – das kann bereits eine regulierte Dienstleistung sein.
Praktisch gilt, was für jedes Elektrogerät gilt: Absicherung und Prüfungen der Elektroinstallation einhalten und in Wohnung oder Haus die Nachbarn nicht durch Lärm stören. Ein professioneller ASIC hat rund 75 dB und gehört daher eher in ein Rechenzentrum.
Wie Mining bei Privatpersonen besteuert wird
Entscheidend ist, ob Sie regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht schürfen. Wenn ja, handelt es sich laut GFŘ um eine unternehmerische Tätigkeit, und das Einkommen fällt unter § 7. Wenn Sie nur gelegentlich schürfen, etwa mit einem kleinen Miner zu Hause zum Spaß, sind es sonstige Einkünfte nach § 10.
| Gelegentliches Mining | Regelmäßiges Mining (Unternehmen) | |
|---|---|---|
| Art des Einkommens | sonstige Einkünfte, § 10 des Einkommensteuergesetzes (ZDP) | selbstständige Tätigkeit, § 7 ZDP |
| Wann Einkommen entsteht | beim Verkauf oder Tausch geschürfter Coins | beim Verkauf oder Tausch geschürfter Coins |
| Ausgaben | nur nachgewiesene, höchstens bis zur Höhe des Einkommens | tatsächliche Ausgaben (Strom, Abschreibungen, Hosting) oder Pauschale von 60 % mit Gewerbeberechtigung |
| Gewerbe | nein | ja |
| Sozial- und Krankenversicherung | nein | ja, als Selbstständiger (OSVČ) |
| Steuersatz | 15 %, über der gesetzlichen Grenze 23 % | 15 %, über der gesetzlichen Grenze 23 % |
Seit Februar 2025 gilt eine Novelle des Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 32/2025 Slg.), die Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowerten befreit, wenn Sie diese länger als 3 Jahre halten oder wenn Ihre Einkünfte aus deren Verkauf im Jahr 100.000 Kč nicht übersteigen. Ob und wie die Befreiung auf geschürfte Coins anwendbar ist, hängt von Ihrer Situation ab – vor allem, wenn Sie als Unternehmer schürfen und die Coins im Betriebsvermögen halten. Genau das ist eine Frage für einen Steuerberater.
Wie Mining bei Firmen besteuert wird
Bei einer juristischen Person (s.r.o., a.s.) wird Mining laut GFŘ als Eigenproduktion behandelt. Geschürfte Coins werden als Vorräte verbucht und zu Herstellungskosten bewertet, also vor allem Strom und Abschreibungen der Miner. Ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht erst beim Verkauf oder Tausch der Coins und unterliegt der Körperschaftsteuer von 21 %.
Weder die Haltefrist noch die Grenze von 100.000 Kč gelten für Firmen – sie sind nur für natürliche Personen bestimmt. Kosten für Anschaffung und Betrieb der Miner kann die Firma geltend machen, sofern sie belegt sind.
Fällt beim Mining MwSt. an?
Mining für eigene Rechnung unterliegt laut GFŘ nicht der MwSt., da es keinen Leistungsempfänger gibt. Wer nur schürft und die geschürften Coins tauscht, wird dadurch nicht umsatzsteuerpflichtig. Ein Umsatzsteuerpflichtiger, der neben anderen Tätigkeiten schürft, kann dagegen die MwSt. aus dem Kauf des Miners und aus dem Strom, den er zum Mining nutzt, nicht abziehen. Den Tausch von Kryptowährung gegen klassisches Geld selbst betrachtet der Gerichtshof der EU (Urteil Hedqvist, C-264/14) als von der MwSt. befreite Leistung.
Anders ist es, wenn Sie Mining-Leistung oder Hardware an jemand anderen vermieten. Das ist bereits eine Dienstleistung, die der MwSt. unterliegt.
Brauchen Sie für das Mining ein Gewerbe?
Wenn Sie regelmäßig mit Gewinnabsicht schürfen, ja – es ist eine unternehmerische Tätigkeit, und Sie brauchen eine Gewerbeberechtigung (freies Gewerbe). Den konkreten Tätigkeitsbereich bestätigt Ihnen das Gewerbeamt bei der Anmeldung. Gleichzeitig registrieren Sie sich innerhalb von 15 Tagen beim Finanzamt für die Einkommensteuer und melden sich als Selbstständiger bei der Sozialversicherungsverwaltung und der Krankenkasse an. Das meiste lässt sich auf einmal mit dem einheitlichen Registrierungsformular beim Gewerbeamt erledigen.
Wer ohne Berechtigung unternehmerisch tätig ist, entgeht der Steuer nicht – die GFŘ behandelt ihn als Unternehmer, und er kann nur die niedrigere Pauschale von 40 % geltend machen. Zudem droht eine Geldstrafe vom Gewerbeamt.
Was Sie dokumentieren sollten, damit die Steuererklärung stimmt
- Kaufbeleg für den Miner (Rechnung) – PC Praha stellt Rechnungen mit und ohne MwSt. aus.
- Kosten für Strom oder Hosting für jeden Monat.
- Jede Auszahlung aus dem Pool: Datum, Menge und Coin. Pools zahlen ab einem bestimmten Guthaben aus, siehe Pool-Auszahlungen und Mindestguthaben.
- Jeden Verkauf oder Tausch: Datum, Menge, Kurs und erhaltener Betrag in Kč.
- Auszüge von Börse oder Wallet für das ganze Jahr – exportieren Sie sie gleich im Januar, solange sie verfügbar sind.
Wenn Sie im Hosting im Ausland schürfen, gilt allgemein, dass ein tschechischer Steuerinländer sein weltweites Einkommen in Tschechien versteuert. Der Standort des Geräts in einem Rechenzentrum in Norwegen oder den USA ändert daran für sich genommen nichts.
Wie es weitergeht
Bevor Sie sich entscheiden, gewerblich zu schürfen, berechnen Sie den realen Ertrag nach Abzug des Stroms in unserem Rechner für Mining-Investitionen. Wann sich Mining zu Hause lohnt und wann Hosting, erläutert der Artikel Krypto-Mining zu Hause. Um zu verstehen, wann durch Mining eigentlich Einkommen entsteht, hilft auch die kurze Definition von Kryptowährung.
Quellen
- GFŘ: Informationen zur steuerlichen Beurteilung von Transaktionen mit Kryptowährungen (Az. 18809/22/7100-40050-205680, 31. 3. 2022)
- Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuern (e-Sbírka)
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA)
- Urteil des EuGH C-264/14 Hedqvist (MwSt. und Tausch von Bitcoins)
Häufige Fragen
Muss ich Coins sofort nach dem Mining versteuern?
Brauche ich für das Mining eine Lizenz der Tschechischen Nationalbank?
Gilt die dreijährige Haltefrist auch für geschürfte Coins?
Kann ich beim Kauf eines Miners die Vorsteuer abziehen?
Mein Miner steht im Hosting im Ausland. Wo versteuere ich die Einkünfte?
Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt. Fakten, Zahlen und Abläufe hat Yegor geprüft.
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